Benutzungsreglement für die Schützenstube der SG Safenwil
1. Die Schützenstube ist jedermann zugänglich sofern die verantwortliche Person mindestens 20 Jahre alt ist
2. Es ist nicht gestattet, Benützungsbewilligungen durch Berechtigte einzuholen und das Benützungsrecht an Dritte weiterzugeben
3. Der Mieter muss sich von rassistischen Gedanken distanzieren (Bei Unklarheiten werden bei der Polizei Abklärungen getätigt)
4. Der, die Stubenwirt-in ist befugt, Benutzer die sich nicht an die Vorschriften halten, wegzuweisen und die Miete trotzdem einzufordern
5. Für kommerzielle Anlässe darf die Schützenstube nicht benutzt werden (Ausnahmen entscheidet der Vorstand)
6. Die Vermietung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung bei dem, der Stubenwirt-in
7. Der Schiessbetrieb darf durch die Vermietung nicht tangiert werden
8. Der Schlüssel wird durch den, die Stubenwirt-in abgegeben und ev. entgegen genommen
9. In allen Räumen ist jederzeit auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten (Fensterläden sind vor dem Verlassen der Schützenstube zu schliessen)
10. In der ganzen Schützenstube ist Rauchverbot
11. Beschädigungen sind bei der Abgabe des Schlüssels zu melden. Der Verantwortliche ist haftbar (Preis für defekte Gläser, Teller usw. Fr. 3.- pro Stück auf dem Buffet deponieren)
12. Abfälle und leere Flaschen im Haus, sowohl auch draussen, sind vom Mieter mitzunehmen! Dies beinhaltet auch Zigarettenstummel. Im Haus befinden sich Aschenbecher!
13. Nachreinigungen werden mit Fr. 35.- pro Stunde belastet Abfallentsorgung: Fr. 10.- pro Kehrichtsack 110 L
14. Ausserhalb der Schützenstube ist das Benutzen von Lautsprechern, Verstärkungsanlagen und Megafonen verboten. Beim Wegfahren bitte Rücksicht auf die Anwohner nehmen! Die Strasse ist keine Rennbahn! Das Abbrennen von Feuerwerk ist nicht gestattet! Die ist Bewilligungspflichtig! Bei nicht einhalten von Punkt 14, kann die Vermietung durch die Polizei (Polizeireglement REPOL Zofingen, Paragraph 12+13) aufgelöst werden
15. Benützungsgebühren pro Tag: a) Einwohner und ansässige Vereine Fr. 180.- / für 2 Tage Fr. 350.- b) Auswärtige Personen und Vereine Fr. 250.- / für 2 Tage Fr. 450.- c) Für kommerzielle Anlässe zus. Pro Tag Fr. 80.-
Zusätzlich stellen wir die Kaffeemaschine inkl. Kaffeeextrakt für Fr. 50.- und einen Gasgrill inkl. Gas für Fr. 50.- zur Verfügung
Der Präsident Der Stubenwirt
Brunner Peter Hugo Zimmerli-Kobler Farbweg 44 Rondoweg 6b 5745 Safenwil 5745 Safenwil 062 797 58 26 062 797 12 43 079 381 11 08 079 318 48 22 c.p.brunner@outlook.com hugo-zimmerli@bluewin.ch